
Als Rechtsanwalt und Landtagsabgeordneter der AfD bewerte ich diesen Vorgang nicht als Lappalie, sondern als schweren, politisch motivierten Angriff auf eine demokratisch legitimierte Partei.
Was hier geschehen ist, erfüllt eine ganze Kette von Straftatbeständen:
- Der digitale Einbruch: Das Ausspähen und Abfangen von Daten nach §§ 202a, 202b StGB. Wer sich Zugang zu unserem Hosting-Dienstleister verschafft, handelt kriminell. Dass es laut Hoster nur wenige Postfächer sein sollen, ändert daran nichts.
- Der Massendiebstahl hochsensibler Daten: Die Entwendung von über 400.000 E-Mails, inklusive Personalausweisen, Kontoauszügen, Zeugnissen und Mitgliederlisten, ist ein eklatanter Verstoß gegen die DSGVO und gegen § 42 BDSG. Hier geht es nicht um “Transparenz”, hier geht es um die massenhafte Ausspähung privater Daten von Mitgliedern und Mitarbeitern.
- Die Datenhehlerei und öffentliche Zurschaustellung durch hexane.cc: Was diese anonymen Hintermänner auf hexane.cc betreiben, ist der Schulfall der Datenhehlerei nach § 202d StGB. Sie verschaffen sich illegal erlangte Daten, bereiten sie auf und verbreiten sie in einem 281-GB-Paket. Die von der AfD kritisierte “sehr rudimentäre KI”, die Mails nur nach Schlagworten wie “Rassismus” sortiert, beweist die Absicht: Es geht nicht um Aufklärung, sondern um gezielte Diffamierung. Das ist Rufmord per Algorithmus.
- Verleumdung und Persönlichkeitsrechtsverletzung: Wer unbewiesene, KI-generierte Kurzfassungen ohne Vorlage der Originale als “Hitler-Pilgerfahrt” oder “Weihnachtskarte mit Hakenkreuz” verbreitet, macht sich nach §§ 186, 187 StGB strafbar.
Dieser Hack ist, wie die Bundespartei richtig feststellt, ein Angriff auf das Parteiensystem und damit auf die Demokratie selbst. Er soll eine unliebsame Opposition mundtot machen und einschüchtern. Wir werden das nicht hinnehmen und erwarten, dass Sicherheitsbehörden und Generalbundesanwaltschaft diesen offensichtlich linksextremen Hacktivismus mit aller Härte des Rechtsstaates verfolgen.